
Funktionstraining
Funktionstraining
Funktionstraining ...
- stellt eine wirksame Hilfe zur Selbsthilfe und ein Mittel zur Eigenverantwortlichkeit für die
Gesundheit dar - wird bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane
verordnet. - ist Trockengymnastik und/oder Wassergymnastik in der Gruppe mit ärztlicher Verordnung
- umfasst bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe unter fachkundiger Anleitung
und Überwachung - nutzt besonders die Mittel der Krankengymnastik, um gezielt auf bestimmte Strukturen wie
Muskeln und Gelenke usw. einzuwirken - zielt auf Erhalt und Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsver-
lusten einzelner Organsysteme/Körperteile, Schmerzlinderung - ermöglicht die gesellschaftliche (Wieder)Teilhabe im beruflichen und privaten Umfeld
Betroffene erhalten bei ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung, die die Krankenkasse genehmigen
muss.
Fragen zum Leistungsumfang und zu Kostenübernahmemöglichkeiten durch die Krankenkassen für das Funktionstraining besprechen Sie bitte im Einzelfall mit unserem Büroteam, das hier auf Ihre individuelle Situation eingehen kann. Grundsätzlich und soweit förderungsfähig rechnet der Kneipp-Verein die Kosten mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung! Rufen Sie an oder schauen sie persönlich vorbei!
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